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Satzung  des Vereins   „ Begabte Kids e.V.

 

§ 1 Name und Sitz

Der Verein führt den Namen „Begabte Kids e.V.“. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Der Sitz des Vereins ist Lüdinghausen.

 

§ 2 Zweck

Zweck des Vereins ist die Förderung von hochbegabten Kindern und Jugendlichen in Lüdinghausen und Umgebung. (Abschnitt A Nr. 4, Förderung von Bildung und Erziehung). Dazu werden schulisch und außerschulisch für Kinder, Jugendliche und Erwachsene Vorträge, Kurse, Fortbildungen und alle sonstigen zur Erreichung des Vereinszwecks geeignet erscheinenden Maßnahmen durchgeführt. Hierzu gehören auch die Öffentlichkeitsarbeit und die Durchführung außerschulischer Foren.

 

§ 3 Gemeinnützigkeit

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§ 4 Geschäftsjahr

Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. Das erste Rumpfgeschäftsjahr endet am 31.12.2006.

 

§ 5 Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person und jede juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts werden. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.

Die Mitgliedschaft endet mit  

1. dem Tod des Mitglieds                                                                                    

2. durch schriftliche Austrittserklärung an ein Vorstandsmitglied

3. durch Ausschluss aus dem Verein. 

 

Ein Mitglied, das in erheblichem Maße gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat, kann durch Beschluss des Vorstands aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor dem Ausschluss ist das betroffene Mitglied persönlich oder schriftlich zu hören.

 

§ 6 Organe

Die Organe des Vereins sind Vorstand und Mitgliederversammlung.

 

§ 7 Vorstand

Der Vorstand besteht aus der/dem 1. Vorsitzenden, der/dem 2. Vorsitzenden, der/dem Schriftführer/in sowie der/dem Kassierer/in.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.

Der Vorstand wird für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Er bleibt solange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtsperiode aus, wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedes.

 

§ 8 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung wird einmal jährlich vom Vorstand unter Einhaltung der Ladungsfrist von 2 Wochen durch persönliche Einladung einberufen. Dabei ist die Tagesordnung mitzuteilen.

Der Vorstand hat darüber hinaus unverzüglich eine Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn das Vereinsinteresse es erfordert oder wenn mindestens 30% der Mitglieder die Einberufung schriftlich und unter Angabe des Zwecks oder der Gründe fordern.

Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der gültigen Stimmen gefasst. Beschlüsse über Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins bedürfen einer 2/3-Mehrheit der gültigen Stimmen.

Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom  Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.

 

§ 9 Mitgliedsbeiträge

Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe des Jahresbeitrages wird in der Mitgliederversammlung bestimmt.

 

§ 10 Auflösung des Vereins und Anfall des Vereinsvermögens

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks oder  bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Lüdinghausen, die es unmittelbar und ausschließlich zur Förderung hochbegabter Kinder zu verwenden hat.

 

Vorstehende Satzung wurde am 10.06.2006 errichtet, am 12.08.2006 geändert und eingetragen beim Amtsgericht Lüdinghausen am 27.10.2006.

 

15 Gründungsmitglieder: Franz-Dieter Ott, Karl-Wilhelm Rips, Hans-Gerd Mausen, Hubert Dieckmann, Georg Hufnagel, Andreas Kipp, Monika Rips, Christine Mausen, Annette Hufnagel, Heike Kipp, Isabel Wegmann, Andrea Dieckmann, Christine Ott, Christina Kestermann, Gaby Winter

 

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Stand: 2010